Krankengymnastik

Krankengymnastik = Physiotherapie. 1994 wurde mit der Novellierung des Berufsgesetzes (Novelle = Gesetzesnachtrag) im wiedervereinigten Deutschland eine einheitliche Ausbildung geschaffen und gleichzeitig die Berufsbezeichnung "Krankengymnast" durch die international übliche Bezeichnung "Physiotherapeut" ersetzt.

 

Krankengymnastik hat in der Regel weniger einen präventiven Charakter, sondern eher einen krankheitsbegleitenden. Besonders in der Rehabilitation findet die Krankengymnastik zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten.

 

Die klassische Krankengymnastik befasst sich schwerpunktmäßig mit Haltungsschäden und Schäden am Bewegungsapparat. Um diese zu behandeln, steht dem Krankengymnasten oder Physiotherapeuten ein großes Spektrum an Methoden zur Verfügung, die an speziellen Schulen in mehrmonatiger oder -jähriger Ausbildung gelehrt werden. Aber die Krankengymnastik kann noch mehr. So gibt es z.B. Übungen zur Förderung der Herz-Lungenfunktion und auch in der Schwangerschaftsbegleitung hat die Krankengymnastik einiges zu bieten.

 

Krankengymnastik ist dafür zuständig, physische Defizite auszugleichen, die für Schmerzen oder Krankheiten verantwortlich sind. Eine zu schwache Rückenmuskulatur ist beispielsweise nicht ausreichend in der Lage die Wirbelsäule zu unterstützen. Hier kann die Krankengymnastik Abhilfe schaffen.

 

Krankengymnastik ist auch dafür zuständig, fehlerhafte Haltungen, wie zum Beispiel das Sitzen über einen längeren Zeitraum an einem PC, zu verbessern. Auch bei falschen Bewegungsmustern, wie dem Anheben von Lasten, kann die Krankengymnastik korrigierend ansetzen.

 

Die Vielzahl an Therapien, die die Krankengymnastik bietet, dient unter anderem der Dehnfähigkeit und dem Aufbau der Muskeln und der Beweglichkeit der Gelenke im Speziellen und damit auch des gesamten Bewegungsapparates. Darüber hinaus kann die Krankengymnastik auch positive Verbesserungen des gesamten Herz-Kreislaufsystems hervorrufen.